Die Silvesternacht wird auch in Ungarn immer mehr mit Feuerwerk und Knallkörpern gefeiert. Die Polizei machte im Vorfeld auf die einschlägige Regierungsverordnung 173/2011. (VIII. 24.) in Bezug auf Verkauf und Nutzung pyrotechnischer Artikel aufmerksam.
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Die Verordnung unterscheidet drei Kategorien pyrotechnischer Artikel, wobei insbesondere für Kategorie 3 strenge Vorschriften gelten. Diese Artikel dürfen nur zwischen dem 28. und 31. Dezember und nur an Erwachsene verkauft, sowie von diesen verwendet werden. Feuerwerke und andere pyrotechnische Artikel dürfen zwischen 18 Uhr am 31. Dezember bis 6 Uhr am 1. Januar gezündet werden.
Die Polizei verfolgt aus Gründen der Sicherheit mit besonderer Strenge illegale Verkäufer von pyrotechnischen Artikeln und verhängt auch Strafen gegen die dort ertappten Käufer. Zugelassene und gesondert gekennzeichnete Verkaufsstellen befinden sich am Silvestertag insbesondere auf Parkplätzen großer Supermärkte, sie sind an den gesicherten Containern hinter einer Absperrung zu erkennen. Hier erhalten die Käufer jene auf Sicherheit geprüften Produkte, deren Besitz Privatpersonen erlaubt ist.