Das alte Jahr wird auch in Ungarn mit fröhlichen Partys verabschiedet. Um Mitternacht knallen die Korken, es fließt viel Alkohol und dabei werden Feuerwerke gezündet. Diese Mischung aus leicht entzündbarer Pyrotechnik und übermütiger Laune erweist sich oft als gefährliche Angelegenheit. Jahr für Jahr bereiten sich Polizei und Notdienste besonders intensiv auf diese eine Nacht vor.
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Die ungarische Polizei gibt auf ihrer Homepage Tipps, wie Unfälle und Anzeigen vermieden werden können. Sie verweist ausdrücklich auf die Einhaltung der für den Kauf und die sachgemäße Verwendung von Pyrotechnik geltenden Bestimmungen.
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Die einschlägigen pyrotechnischen Produkte werden in vier Klassen eingeteilt. Im Sinne der gültigen Vorschriften darf Pyrotechnik der Klasse 1 von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, der Klasse 2 ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und der Klasse 3 nur von erwachsenen Personen gekauft werden.
Am 31. Dezember kommen in der Mehrheit pyrotechnische Produkte der Klasse 3 zum Einsatz. Für diese gilt, dass sie ohne zusätzliche Genehmigung nur vom 28. bis 31. Dezember erworben, sowie zwischen 31. Dezember 18 Uhr und 1. Januar 6 Uhr gezündet werden dürfen. Professionelle Produkte mit großer Zündkraft gehören in die Klasse 4 und dürfen nur von Pyrotechnikern mit Sondergenehmigung verwendet werden. D.h. Privatpersonen dürfen auch keine so genannten pyrotechnischen Petarden besitzen und abschießen.
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Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von bis zu 150 Tausend Forint und je nach Vorfall mit einem Strafverfahren geahndet. Knall- und Feuerwerkskörper sollten ausschließlich beim zugelassenen Fachhändler erworben werden. Die Polizei warnt vor dem Kauf von illegalen Produkten, diese können schon vor dem sachgemäßen Zünden explodieren und zu schwerwiegenden Unfällen führen.
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Nicht verwendete Pyrotechnik der Klasse 3 muss innerhalb von 5 Tagen nach Silvester beim Fachhändler zurückgegeben werden. Dieser ist verpflichtet, die Ware unentgeltlich zurückzunehmen.
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