EuGH: Ungarn kommt der Tabaksteuererhöhung nicht nach

Ungarn hat es versäumt, die Vorschriften der Europäischen Union einzuhalten, indem es die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren unter dem erforderlichen Schwellenwert gehalten hat, so der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Die Europäische Kommission wandte sich im Oktober 2019 an den EuGH mit der Beschwerde, Ungarn habe es versäumt, die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 schrittweise auf den erforderlichen Schwellenwert anzuheben. Nach den EU-Richtlinien muss die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren 60% des durchschnittlichen Kleinverkaufspreises erreichen, mindestens aber 90 Euro pro 1.000 Zigaretten. Die 60%-Quote gilt nicht für Preise über 115 Euro pro 1.000 Zigaretten. Die EU-Kommission sagte, Ungarn habe diesen Schwellenwert weder im Jahr 2017 noch in den Folgejahren bis zur Klageerhebung erreicht, wodurch der Wettbewerb innerhalb der EU verzerrt und die EU-Gesundheitsschutzvorschriften verletzt worden seien. Der EuGH bestätigte am Donnerstag die Behauptung der Europäischen Kommission, dass Ungarn die EU-Vorschriften nicht eingehalten hat.

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Der Staatssekretär im Finanzministerium, András Tállai, sagte in einer Reaktion, Brüssel habe bereits 2018 Schritte eingeleitet, um Ungarn zu zwingen, die Verbrauchssteuer auf Tabak zu erhöhen, weil sie unter dem von der EU vorgeschriebenen Grenzwert liege. Hätte der EuGH mit seinem jetzigen Urteil nur sieben Tage gewartet, was sich seit zweieinhalb Jahren hinzieht, hätte er Ungarn nicht für schuldig befinden können, fügte er hinzu.

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Ungarns Regierung habe sich Anfang 2018 geweigert, eine „drastische und plötzliche Erhöhung“ einzuführen und sich für schrittweise Erhöhungen entschieden, sagte er. Seitdem habe sie versucht, die EU davon zu überzeugen, dass ein gerechteres Verbrauchssteuersystem angemessener wäre, eines, das die Unterschiede zwischen den Steuersystemen der Mitgliedsstaaten und die unterschiedlichen Einkommensniveaus ihrer Bevölkerung berücksichtigt, fügte er hinzu.

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Die EU-Vorschriften vernachlässigten auch weiterhin die Tatsache, dass die Länder an den östlichen Grenzen der EU hart gegen Zigarettenschmuggler und Schwarzmarktimporte kämpfen müssten, sagte er. „Da die Brüsseler Bürokraten Ungarns Argumente mit Verweis auf die Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten nicht akzeptieren wollten, hatte das Land keinen Handlungsspielraum“, und die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren werde in zwei Schritten erhöht, sagte er. Die erste Erhöhung von 7,3% wurde am 1. Januar 2021 eingeführt und eine weitere Erhöhung von 4,8% wird am 1. April 2021 in Kraft treten, fügte er hinzu. Nach der zweiten Erhöhung werde Ungarn die Anforderung der EU erfüllt haben, sagte er.

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