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Tabak für Wasserpfeifen steuerpflichtig

In Ungarn ist vom 1. Februar dieses Jahres an auch Tabak für Wasserpfeifen steuerpflichtig. Das teilte der Zoll am Donnerstag mit. Mit diesem Stichtag gelten alle zum Rauchen geeigneten Stoffe als Tabakware, selbst wenn sie nur zum Teil oder gar nicht Tabak im engeren Sinnne enthalten, jedoch der Definition von Zigaretten oder Waren zum Rauchen entsprechen. Darunter fällt auch der Tabak für Wasserpfeifen. Für diese Erzeugnisse gelten sinngemäß alle Bestimmungen, die bisher für Zigaretten und andere Tabakwaren angewendet wurden. Damit wird auch Verbrauchssteuer für sie erhoben.