Pálinka-Brennofen im Internet

Ein 36-jähriger Mann aus Veszprém hatte versucht, einen Brennofen zur Herstellung von Pálinka, ungarischem Obstbrand, via Internet zu verkaufen. Ihm war wohl entgangen, dass dazu immer die ausdrückliche Genehmigung des Finanzamtes notwendig ist. Und prompt ging er aufmerksamen Mitarbeitern von NAV ins Netz. Der Staatsanwalt erhob Anklage gegen den Mann, der sich nun vor Gericht zu verantworten hat.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Mann seine 20-Liter-Brennereiausrüstung im Oktober letzten Jahres zum Verkauf ins Internet gestellt hatte. Mitarbeiter des Finanzamtes NAV erschienen bei ihm als potentielle Käufer. Nachdem sie die Brennausrüstung gekauft hatten, offenbarten sie ihre Identität und beschlagnahmten die Ausrüstung.

Ohne schriftliche Genehmigung durch NAV für den Verkauf der Ausrüstung hat der Mann gegen die Vorschriften für den Vertrieb von verbrauchsteuerpflichtigen Waren verstoßen. In der Verordnung heißt es, das Destillationsapparaturen ausschließlich nur mit Genehmigung der Zoll- und Finanzbehörde hergestellt und verkauft werden dürfen.