Dürfen seit 1. Mai 2014 ungarische Privatpersonen wirklich keine über 1 Hektar großen Agrarflächen mehr kaufen? Sind auf jeden Fall zum Erwerb von größeren Flächen ein Agrarabschluss oder 3 Jahre Praxis als Landwirt notwendig?
Seit Jahren will ich meine 23 Hektar Ackerböden verkaufen und nun hätte ich einen Käufer und der Anwalt sagt ihm, dass er nur 1 Hektar kaufen darf, weil er keinen Agrarabschluss hat. So habe ich dem hiesigen Amt die Flächen zum Kauf angeboten, das Bürgermeisteramt nimmt die Flächen aber nur unentgeltlich. Ich bin 70 Jahre alt und kann die Böden nicht mehr bewirtschaften. Kostenlos kann ich die Böden nicht weggeben, weil ich mir für das Geld eine Wohnung kaufen will. Was kann ich tun?
Das Neue Bodengesetz in Ungarn gestattet Privatpersonen, die keine Landwirte sind, nur den Kauf von Agrarflächen von maximal 10.000 m² Größe. Eine Schenkung von Agrarflächen ist nur bei nahen Angehörigen möglich. Eine Lösung für Ihr Problem könnte sein, dass der Käufer die Böden auf verschiedene Namen kauft, z.B. für sich, seine Frau und andere Familienangehörige.
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