EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Umsetzung der Betrugsbekämpfungsverordnung ein

Die Europäische Kommission hat erklärt, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn sowie Estland, Malta und die Niederlande eingeleitet hat, weil diese Länder die EU-Verordnung zur Betrugsbekämpfung, die sich auf den EU-Haushalt auswirkt, nicht „korrekt umgesetzt“ haben – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


Das Exekutivorgan der EU schickte den Ländern „Aufforderungsschreiben“, die den Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens markieren. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren, andernfalls könnte die EU-Kommission das Verfahren auf die nächste Stufe bringen. Das Büro des Ministerpräsidenten erklärte am späten Donnerstag, dass die von der Europäischen Kommission aufgeworfenen Fragen mit der Auslegung des Strafgesetzbuches zusammenhängen. „Diese technischen Fragen sind nicht Teil der Verhandlungen zwischen Ungarn und der Kommission über die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) [und] werden auf Expertenebene gelöst“, fügte das Büro hinzu.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen