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EU-Kommission trifft Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in mehreren Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn Entscheidungen getroffen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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In ihrem April-Paket hatte die EU-Kommission Ungarn aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität anzupassen. Das Verfahren wurde eingeleitet, weil Ungarn angeblich keine wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen für Straftaten im Zusammenhang mit Schleuserkriminalität verhängt hatte. Die EU-Kommission warnte, dass die mangelnde wirksame Strafverfolgung mutmaßlicher Schleuser nicht nur das hohe Sicherheitsniveau der EU untergrabe, sondern auch die Einwanderungs- und Grenzkontrollpolitik schwäche. Ungarn wurde zusammen mit Tschechien wegen der fehlerhaften Umsetzung der EU-Vorschriften zum Europäischen Haftbefehl vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht. Die Europäische Kommission erklärte, das ungarische Recht verpflichte die Justizbehörden fälschlicherweise dazu, Ersuchen im Zusammenhang mit bestimmten Straftaten abzulehnen, die nach ungarischem Recht nicht strafbar sind. Das Exekutivorgan forderte Ungarn zudem nachdrücklich auf, die EU-Vorschriften zur Geschlechterparität in Führungsgremien von Unternehmen umzusetzen. Die Richtlinie zielt darauf ab, dass mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder oder 33 Prozent aller Verwaltungsratsmitglieder in börsennotierten EU-Unternehmen Frauen sind.

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