Budapest – Die bisherige Erhebung unterschiedlicher Kurtaxen in Ungarn ist verfassungswidrig. Zu dieser Entscheidung kam das ungarische Verfassungsgericht im Zusammenhang mit der Steuerordnung von Siófok, berichtet das Internet-Portal www.sunline.hu. In der Stadt müssen die Gäste bisher am Uferstreifen des Balatonn mehr, dagegen südlich der Bahnlinie weniger Kurtaxe zahlen.
Die Gerichtsentscheidung betrifft mehrere Kommunen am Ufer des Plattensees. Wie es in der Begründung heißt, ist das Ziel der Steuer nicht die Besteuerung irgend eines Besitzes, sondern Beitrag zu kommunalen Dienstleistungen, die von der Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt und von den Gästen in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es ungesetzlich, die Touristen für gleiche Dienstleistungen unterschiedliche Steuern zahlen zu lassen.
„Bis Jahresende haben wir Zeit, die einheitliche Steuerordnung auszuarbeiten“, sagte der Bürgermeister von Siófok, Árpád Balázs, zugleich Vorsitzender des Balaton-Verbandes, der die Selbstverwaltungen am Balatonufer vereinigt.