Schlappe: Verfassungsgericht moniert drei Gesetze

Die mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament herrschende nationalkonservative Fidesz-Partei hat am Montag eine deutliche Niederlage einstecken müssen. Drei Gesetze, die zuvor auch international heftiger Kritik ausgesetzt waren, hielten der Prüfung durch das Verfassungsgericht Ungarns nicht Stand. Teile der Öffentlichkeit sehen darin auch ein Ergebnis des Fließbandverfahrens, in dem die Fraktion von Fidesz und KDNP (Christdemokraten) seit ihrem Wahlsieg vor gut anderthalb Jahren zahllose Gesetze durch das Parlament brachten.

Das Verfassungsgericht befand das neue Kirchengesetz in seiner Gesamtheit als verfassungswidrig. Das umstrittene Mediengesetz und das Strafverfahrensgesetz wertete das Gericht in mehreren Punkten als nicht vereinbar mit der Verfassung. Teilweise verstoßen alle drei Gesetze auch gegen internationale Verträge.

Beim Strafverfahrensgesetz beanstandeten die Richter unter anderem, dass ein Gewahrsam ohne Haftbefehl bis zu 120 Stunden dauern und dabei in den ersten 48 Stunden Kontakt mit einem Anwalt ohne Rechtsmittel verboten werden kann.

An der Mediengesetzgebung sind mehrere Bestimmungen verfassungswidrig, bei denen es um die Regulierung von Inhalten der gedruckten Presse, den Schutz der Quellen von Journalisten und die Pflicht zur Herausgabe von Daten sowie Institutionen der Medien und Nachrichtenübermittlung geht. Auch die Rolle der Medienbehörde im Gesetz fiel teils unter Kritik. So wurde das Auftreten des Medienbeauftragten als bedeutende staatliche Einmischung in die Tätigkeit der Presse gewertet.