Varga: EU-Konditionalitätsmechanismus könnte vor Jahresende beendet werden

Für den Fall, dass die Regierung ihre gegenüber Brüssel eingegangenen Verpflichtungen bezüglich des Konditionalitätsmechanismus, der die EU-Finanzierung an die Rechtsstaatlichkeit bindet, erfüllt, könnte das Verfahren noch vor Ende dieses Jahres beendet werden, so dass Ungarn „ins Jahr 2023“ gehen könnte, ohne irgendwelche Finanzmittel zu verlieren, sagte die Justizministerin am Montagabend vor den Abgeordneten im Parlament – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Judit Varga sprach in der Eröffnungssitzung des Parlaments über ein von der Regierung gefördertes Paket von Vorschlägen im Zusammenhang mit dem Konditionalitätsverfahren. Die Ministerin erklärte, die monatelangen schwierigen, aber konstruktiven Gespräche zwischen der Regierung und der Europäischen Kommission seien am 18. September erfolgreich abgeschlossen worden. Die Kommission habe erklärt, dass die 17 von der Regierung vorgelegten Änderungsvorschläge geeignet seien, die Bedenken auszuräumen, aufgrund derer das Konditionalitätsverfahren der EU eingeleitet worden sei. Die Regierung nahm an den Gesprächen „im Geiste des gegenseitigen Respekts“ teil und strebte eine Einigung an, bei der die Ungarn „die ihnen zustehenden Mittel erhalten“ und gleichzeitig „inkonsequente Kompromisse in Fragen, zu denen sich die ungarischen Wähler bei den Wahlen und dem Referendum im April sowie bei früheren Umfragen im Rahmen der Nationalen Konsultation geäußert hatten“, vermieden werden. Diese Grundsätze seien bei den Gesprächen in vollem Umfang unterstützt worden, sagte sie.

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Die ungarische Regierung werde „weiterhin Kinder schützen, illegale Migration ablehnen und sich jeder unklugen oder unsoliden Sanktionspolitik widersetzen, die Europa mehr schadet als nützt“, sagte sie. Die Entscheidung der Kommissare vom 18. September werde einen schnellen Abschluss der Gespräche erleichtern, sagte sie. Wenn die ungarische Regierung die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, kann der Konditionalitätsmechanismus vor Ende des Jahres beendet werden, und „Ungarn könnte ins Jahr 2023 gehen, ohne Mittel zu verlieren“, sagte sie. Die ungarische Regierung sei den Grundwerten der EU und der Förderung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft verpflichtet, habe aber ernsthafte rechtliche Bedenken bezüglich des Verfahrens und des dafür geltenden EU-Rechtsmechanismus, sagte die Ministerin. Die Regierung habe auch ernsthafte rechtliche Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Kommission „ausschließlich aus offensichtlichen politischen Gründen“ gegen Ungarn vorgegangen sei, fügte sie hinzu.

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Das gegen Ungarn eingeleitete Verfahren sei ein „Test“ für alle EU-Mitglieder, „nicht wegen der Art und Weise, wie es eingeleitet wurde; vielmehr könnte seine Beendigung ein Beispiel für einen konstruktiven Dialog, ein Symbol für das europäische Motto ‚Einheit in Vielfalt‘ und für echte Solidarität sein“, so Varga. Die Maßnahmen der Regierung zielen darauf ab, „eine Bastion zusätzlicher Garantien“ rund um das öffentliche Auftragswesen zu errichten und den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung sowie die Regeln für Interessenkonflikte zu stärken, sagte sie. Die Regierung hat sich nach umfassenden Konsultationen bereit erklärt, 90 % ihres Pakets zu verabschieden. Im Rahmen der neuen Maßnahmen wird das Regierungskontrollamt (KEHI) jedes Jahr einen öffentlichen Bericht darüber veröffentlichen, ob soziale Konsultationen zu Gesetzesentwürfen stattgefunden haben, und wenn nicht, ob das Fehlen dieser Konsultationen auf einen Mangel im Gesetz zurückzuführen ist, sagte sie.

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Die neuen Maßnahmen sehen vor, dass die Behörden keine Gebühren für den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse erheben dürfen, während die besonderen Beschränkungen für die Veröffentlichung solcher Informationen im Ausnahmezustand aufgehoben werden, so Varga. Die Ministerin wies auf die für die zweite Novemberhälfte geplante Einrichtung einer Integritätsbehörde und eines Antikorruptionsteams hin, das sich aus Vertretern der Regierung und des Zivilsektors zusammensetzt. Mit den neuen Maßnahmen werden besondere Verfahren für schwere Straftaten im Zusammenhang mit öffentlichem Vermögen eingeführt, die eine gerichtliche Überprüfung ermöglichen, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Ermittlungsbehörden eine Strafanzeige ablehnen, sagte sie. Die Regeln für Interessenkonflikte bei Stiftungen, die öffentliche Vermögenswerte verwalten, werden vollständig mit den EU-Haushaltsvorschriften harmonisiert, sagte Varga. Sie fügte hinzu, dass die nationale Steuerbehörde im Rahmen der neuen Maßnahmen das EU-Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) bei dessen Untersuchungen vor Ort in Ungarn unterstützen werde.

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