Ungarn: Ladesäulen für Elektroautos auf Parkplätzen

Am 9. Februar 2016 wurde eine modifizierte Regierungsverordnung mit Vorschriften zu öffentlichen Parkplätzen verabschiedet. Die Verordnung verfügt unter anderem, dass alle bestehenden und zu bauenden Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen in Zukunft mit Schatten spendenden Bäumen zu bepflanzen sind. Dabei gilt, dass auf jeweils sechs Parkplätze ein umweltverträglicher Laubbaum mit großer, schattenspendender Krone gepflanzt werden muss.

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Des Weiteren müssen geplante, neue Parkplätze so konzipiert werden, dass pro hundert Parkplätze bei Bedarf mindestens zehn Ladesäulen für Elektroautos ohne Öffnung des Straßenbelages aufgebaut werden können. Bereits bestehende Parkplätze sollen im Nachhinein mit mindestens zwei Ladesäulen pro hundert Parkplätze ausgestattet werden.

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Die Fristen dafür wurden auf 1. Januar 2019 für Geschäfte mit einer Nettoverkaufsfläche von 1500 Quadratmetern, sowie für Geschäfte mit einer Nettoverkaufsfläche von 300-1500 Quadratmetern, wenn sich diese in einer Stadt mit mehr als 50 Tausend Einwohner befinden, festgelegt. Kleinere Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 und 50 Tausend haben ein Jahr länger Zeit dafür. Für Ortschaften mit einer darunter liegenden Einwohnerzahl gilt der 1. Januar 2026 als Frist für die Durchsetzung der Vorschriften.

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Diese Regelungen der Politik sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Markteinführung von Elektroautos leisten. Derzeit betreibt die Firma ELMŰ-ÉMÁSZ vierzig Ladesäulen in ganz Ungarn, 25 davon in Budapest.

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