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Parlament stimmt für die Einrichtung eines Amtes zum Schutz der Souveränität

Die Abgeordneten haben am Dienstag das Gesetz zum Schutz der nationalen Souveränität gebilligt, das den Weg für die Einrichtung des Amtes zum Schutz der Souveränität ebnet. Der von den Abgeordneten der Regierungsparteien vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit 140 Ja- und 50 Nein-Stimmen angenommen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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In der Präambel des Gesetzes heißt es, dass unrechtmäßige Angriffe auf die ungarische Souveränität immer häufiger vorkommen, da ausländische Organisationen versuchen, in Ungarn Einfluss zu nehmen, um ihre eigenen Interessen gegen die ungarischen durchzusetzen. In der Präambel wird auf die Wahlkampfspenden in Millionenhöhe verwiesen, die die linke Opposition im Vorfeld der Parlamentswahlen 2022 erhalten hat.

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In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Machtübernahme durch politische Kräfte, die von ausländischen Organisationen abhängig sind, der Souveränität Ungarns schaden und ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen würde. Demnach ist es notwendig, eine unabhängige Stelle einzurichten, die ausländische Einflussnahmen aufdeckt, und strafrechtliche Sanktionen für die Annahme ausländischer Wahlkampfspenden einzuführen. Die Einrichtung des Amtes zum Schutz der Souveränität geht auf einen Vorschlag zur Verfassungsänderung zurück, der am Dienstag von den Abgeordneten angenommen wurde (135 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen). Die neue autonome staatliche Verwaltungsbehörde wird an der Bewertung von Aktivitäten beteiligt sein und Vorschläge unterbreiten. Sie wird die Aufgabe haben, gegen Organisationen zu ermitteln, deren aus dem Ausland finanzierte Aktivitäten den Ausgang der Wahlen beeinflussen könnten.

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Der Leiter des Amtes wird vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Ministerpräsidenten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt, die am 1. Februar 2024 beginnt. Die Aufgabe des Amtes besteht darin, die von den untersuchten Organisationen vorgelegten Informationen zu analysieren, um festzustellen, ob die nationale Souveränität durchgesetzt wird, und Maßnahmen und Rechtsvorschriften zum Schutz der ungarischen Souveränität zu empfehlen. Das Amt wird auch Forschungstätigkeiten durchführen und finanzieren.

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