Finanzamt führt Datenabgleich für Körperschaftsteuerpflichtige ein

Die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV) führt im Februar einen Datenabgleich für Körperschaftsteuerpflichtige ein, so NAV-Chef Ferenc Vágujhelyi gegenüber der Nachrichtenagentur MTI.

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Die Nichteinhaltung des einfachen Online-Verfahrens könne zu einer Strafe von 300.000 Forint und einer möglichen Prüfung führen, so Vágujhelyi. Das Verfahren ist ein neues Instrument des NAV, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.

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