Auch in diesem Jahr helfen rund 700 Ortsvorsteher der Landwirtschaftskammer kostenlos bei der Einreichung von Einzelanträgen, was von Montag bis zum 10. Juni möglich ist, teilte die Nationale Landwirtschaftskammer (NAK) am Montag mit – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Die Erklärung fügte hinzu, dass zwei Drittel der Anträge, etwa 105 Tausend Anträge, jedes Jahr von NAK-Ortsvorstehern eingereicht werden. Mit diesem kostenlosen Service hat die Kammer ihren Mitgliedern in den letzten zehn Jahren geholfen, mehr als 1500 Milliarden Forint an Subventionen zu beantragen. Sie betonten, dass in diesem Jahr in der letzten Phase des Antragszeitraums nicht die übliche Strafe von einem Prozent Kürzung pro Arbeitstag angewandt wird, sondern dass einzelne Anträge, die nach dem 10. Juni eingereicht werden, ohne jegliche Prüfung der Begründetheit abgelehnt werden.
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Der Mitteilung zufolge sind die diesjährigen Anträge für 49 Beihilfelinien förderfähig und unterliegen der Pflicht zur Datenmeldung. Der Sammelantrag kann weiterhin ausschließlich elektronisch über die Online-Plattform des ungarischen Finanzministeriums (MÁK) eingereicht werden. Es wurde bekannt gegeben, dass sich der Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik und die entsprechenden nationalen Verordnungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Jahr geändert haben und sich auch auf die Einreichung von Sammelanträgen auswirken werden. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass auf Initiative der NAK die Verpflichtung zur Ausweisung von nicht-produktiven Flächen – einschließlich Brachflächen – ab 2025 abgeschafft und diese Praxis in die freiwilligen Verpflichtungen des Agrarökologischen Programms (AÖP) überführt wird. Das Gebot der Erhaltung geschützter Landschaftsbestandteile und das Verbot des Fällens, Beschneidens und sonstigen Zurückschneidens von Hecken und Bäumen für die nichtlandwirtschaftliche Produktion während der Brut- und Aufzuchtzeit bleiben bestehen.
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