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Wettbewerbsbehörde untersucht die Couponaktionen von Auchan

Die Wettbewerbsbehörde (GVH) hat ein Wettbewerbsaufsichtsverfahren gegen die Auchan Magyarország Kft. eingeleitet, da die Behörde den Verdacht hegt, dass das Einzelhandelsunternehmen, das landesweit 24 Geschäfte betreibt, fast ein Jahr lang mit seiner Kommunikation im Zusammenhang mit verschiedenen Couponaktionen unlautere Geschäftspraktiken betrieben und damit die Verbraucher getäuscht haben könnte – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Laut einer Mitteilung der GVH vom Freitag hat die Auchan Magyarország Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. zwischen dem 1. April 2024 und dem 12. Februar 2025 verschiedene Rabattgutscheinaktionen mit unterschiedlichen Werten für Verbraucher angekündigt. Die Wettbewerbsbehörde vermutet jedoch, dass das Unternehmen die wichtige Information verschwiegen hat, dass die Verbraucher die Gutscheine nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten und einlösen können, beispielsweise wenn der Wert ihres Einkaufs einen bestimmten Betrag übersteigt und sie über eine aktive Treuekarte verfügen. Nach Ansicht der GVH hat Auchan mit seiner Kommunikation im Zusammenhang mit den Gutscheinaktionen die Verbraucher vermutlich getäuscht. Die Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens bedeutet nicht, dass das Unternehmen einen Rechtsverstoß begangen hat. Das Verfahren dient der Klärung des Sachverhalts und damit dem Nachweis des mutmaßlichen Rechtsverstoßes, erklärte die Wettbewerbsbehörde.

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Im Zusammenhang mit diesem Fall hat die GVH die Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie bei der Gestaltung ihrer kommerziellen Kommunikation besonders darauf achten müssen, die Verbraucher klar und umfassend über die von ihnen angebotenen Dienstleistungen zu informieren. Unternehmen, die Werbung veröffentlichen, dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Verbraucher auch das Kleingedruckte lesen, das sie aufgrund der Besonderheiten der Wahrnehmung von Werbung nicht unbedingt sehen.

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