Bei der Anschaffung eines Treppenlifts muss mit Kosten von mehreren tausend Euro gerechnet werden. Dies können die betroffenen Personen oftmals nicht selbst bewerkstelligen. In manchen Fällen, leider jedoch nicht in allen, kann die Krankenkasse Unterstützung leisten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen speziellen Kredit aufzunehmen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen alle Informationen rund um die Finanzierung von Treppenliften vor.
Treppenlift-Zuschuss von der Krankenkasse
Um weiterhin selbstständig zuhause wohnen zu können, versuchen viele betroffene Personen die Krankenkasse um Unterstützung zu bitten. Dies vergibt jedoch nur Zuschüsse, wenn der Antragsteller einen Pflegegrad innehat. Bereits ab dem Pflegegrad 1 kann man einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Einbau einer barrierereduzierenden Maßnahme – in diesem Fall den Treppenlift – erhalten. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie den sogenannten „Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung“ noch vor der Anschaffung des Treppenlifts stellen, im Nachhinein wird Ihnen kein Zuschuss mehr gewährleistet werden. Befinden sich mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, so können sich die Zuschüsse bis auf 16.000 Euro addieren, wobei es sein kann, dass der Treppenlift somit komplett von der Krankenkasse übernommen wird.
Kreditmaßnahmen der KfW
Personen, die keinen Pflegegrad innehaben, haben die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Hier existieren zwei Optionen: das Kreditprogramm 455 und das Kreditprogramm 159. Ersteres kann von Privatpersonen (private Eigentümer) in Anspruch genommen werden, die Wohneinheiten barrierefrei gestalten möchten. Das Kreditprogramm 159 hingegen richtet sich allgemein an Personen, die barrierereduzierende Maßnahmen im privaten Haushalt durchführen möchten oder solch ein Haus/Wohnung kaufen möchten. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Investitionskosten, was maximal 5.000 Euro pro Wohnraum sein können.
Fazit: Einen Treppenlift finanzieren
Auch wenn Sie keinen Pflegegrad innehaben, sondern altersbedingt Probleme beim Treppensteigen haben, können Sie sich durch die Aufnahme eines Kredits bei der KfW helfen lassen. Pflegeversicherungen bei der Krankenkasse ergeben nur für Personen mit einem Pflegegrad Sinn. Denken Sie immer daran, die Pflegeversicherung und den Zuschuss vor dem Erwerb des Treppenlifts zu beantragen, denn sonst wird Ihnen kein Zuschuss gewährleistet werden.