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MVM: Durch die Preisbremse wird der Bevölkerung ein einmaliger Rabatt von 30 Prozent gewährt

Die MVM gewährt den privaten Strom- und Gasverbrauchern gemäß dem Regierungsbeschluss zur Preisbremse im Januar einen einmaligen Mengenrabatt von 30 Prozent, teilte der Versorger am Samstag der Nachrichtenagentur MTI mit.

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Aufgrund des ungewöhnlich kalten Wetters stieg der Erdgasverbrauch der Haushalte im Januar landesweit um 30 Prozent. Die Regierung führt im Januar einen Preisstopp ein und schützt die ungarischen Familien mit einer Unterstützung in Höhe von 50 Milliarden Forint, hieß es. Hervorgehoben wurde, dass je nach Heizungs- und Abrechnungsart unterschiedliche technische Lösungen zum Einsatz kommen, aber die Januar-Energiekostenbegrenzung für alle Haushalte gilt. Der Stromrabatt kann auf der Grundlage einer Erklärung in den Stromrechnungen geltend gemacht werden, für Erdgasheizungen ist nichts zu tun. Kunden mit Vorauszahlungszählern erhalten eine einmalige Unterstützung in Höhe von 7.000 Forint. Bei Erdgas erfolgt die Heizungsermäßigung automatisch, die Festlegung der ermäßigten Menge erfolgt für alle Kunden mit Zählern gemäß der bei der MVM bei der Anmeldung zum Preisstopp festgelegten Abrechnungsmethode, wie sie erklärten.

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Sie fügten hinzu: Bei gleichmäßiger oder temperaturabhängiger Teilabrechnung nimmt MVM den auf der letzten Abrechnung ausgewiesenen Jahresverbrauch für Januar als Grundlage, erhöht diesen entsprechend dem nationalen Durchschnittsverbrauchszuwachs im Januar dieses Jahres um 30 Prozent und gewährt dann einen einmaligen Mengenrabatt in Höhe von 30 Prozent dieser erhöhten Menge. Bei monatlicher Abrechnung wird ein Mengenrabatt in Höhe von 30 Prozent des für Januar dieses Jahres berechneten Erdgasverbrauchs gewährt. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Strom bis zum 30. April 2026 ein Antrag auf Mengenrabatt gestellt werden muss. Anspruch auf diesen Rabatt haben diejenigen, die keine anderen Rabatte in Anspruch nehmen.

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Bei gleichmäßiger Teilabrechnung nimmt MVM den auf der letzten Abrechnung ausgewiesenen Jahresverbrauch für Januar als Grundlage, erhöht diesen ebenfalls um 30 Prozent und gewährt dann einen einmaligen Mengenrabatt in Höhe von 30 Prozent dieses erhöhten Verbrauchs. Wenn diktierte oder fernausgelesene Zählerstände vorliegen, gewährt MVM einen Mengenrabatt in Höhe von 30 Prozent des für Januar dieses Jahres berechneten Stromverbrauchs. Der Stromrabatt kann nach Abgabe einer Erklärung in den Rechnungen geltend gemacht werden. Die Erklärungsformulare werden von MVM an die Kunden verschickt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Erklärung online abzugeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass MVM den Versand der Rechnungen wieder aufgenommen hat.

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Sowohl die bisher ausgestellten als auch die noch ausstehenden Rechnungen müssen beglichen werden. Wenn die Zahlungsfrist für bereits ausgestellte, aber noch nicht bezahlte Rechnungen abgelaufen ist, werden für diesen Zeitraum keine Verzugszinsen berechnet. Der Preisnachlass für Fernwärme wird nicht von MVM, sondern von den Fernwärmeversorgern in ihren Abrechnungen berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung.

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