Am 9. Februar 2016 wurde eine modifizierte Regierungsverordnung mit Vorschriften zu öffentlichen Parkplätzen verabschiedet. Die Verordnung verfügt unter anderem, dass alle bestehenden und zu bauenden Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen in Zukunft mit Schatten spendenden Bäumen zu bepflanzen sind. Dabei gilt, dass auf jeweils sechs Parkplätze ein umweltverträglicher Laubbaum mit großer, schattenspendender Krone gepflanzt werden muss.
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