Gesetzliche Erbfolge
Der Erbe erwirbt mit dem Tod des Erblassers das Eigentumsrecht an allen, im Nachlass zu findenden Immobilien, somit auch das Eigentumsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Böden. Erbe ist ein in der letztwilligen Verfügung des Erblassers benannter Erbe, wenn es kein Testament gibt, dann ein gesetzlicher Erbe. Wenn der Erblasser ein Immobilienvermögen hinterlässt, hat der Notar der Selbstverwaltung am letzten Wohnort des Erblassers das Nachlassinventar anzufertigen und danach hat der zuständige öffentliche Notar das Nachlassverfahren durchzuführen. Das Verfahren wird mit dem Nachlassübergabebescheid abgeschlossen, auf dessen Grundlage die zuständige Abteilung des Grundbuchamtes (járási hivatal földhivatali osztálya) den im Nachlass benannten Erben der Böden als neuen Eigentümer einträgt.
