Abwechslungsreiche Programme an drei Schauplätzen im Juli und August
Das Unternehmen V.I.P. Arts Management erwartet im Juli und August an drei Schauplätzen die musikliebenden Gäste mit abwechslungsreichen Programmen.
Abwechslungsreiche Programme an drei Schauplätzen im Juli und August
Das Unternehmen V.I.P. Arts Management erwartet im Juli und August an drei Schauplätzen die musikliebenden Gäste mit abwechslungsreichen Programmen.
Eine kräftige Umsatzsteigerung von Ausländern in Ungarn hat das Zentrale Statistische Amt des Landes für die ersten neun Monate des Jahres ermittelt. Sie gaben insgesamt 815 Milliarden Forint (etwa 3 Milliarden Euro) aus, 14 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Touristen brachten des innerhalb dieser Summe auf 557 Milliarden Forint, heißt es in dem Bericht vom Freitag.
In dem Zeitraum besuchten 31 Millionen Ausländer Ungarn, etwa ebenso viele wie im Vergleichszeitraum. Auch die Aufenthaltsdauer blieb mit 78 Millionen Tagen etwa die gleiche.
Ungarn reisten in der Zeit 13,5 Millionen Mal ins Ausland, eine Steigerung von 1 Prozent. Sie gaben dabei umgerechnet 557 Milliarden Forint aus, bei Touristen waren es 371 Milliarden Forint. Die Bilanz der Dienstleistungen im Reiseverkehr schloss mit 262 Milliarden Forint, was rund 3 Prozent weniger war als im Vorjahr.
Budapester Behörde verbietet Ausländer-Diskriminierung in Harkány
In einem Verfahren vor der Budapester Gleichstellungsbehörde hat ein Deutscher jetzt Recht bekommen, der sich gegen diskriminierende Behandlung durch die südungarische Stadt Harkány und das dortige Heilbad beschwert hatte.
Nach dem Tod einer 80-jährigen Rentnerin aus Deutschneudorf (Sachsen) bei einem Verkehrsunfall in Ungarn wird in diesen Tagen Anklage gegen den mutmaßlichen Unglücksfahrer erhoben. Das erfuhr die „Balaton Zeitung” am Donnerstag von der Staatsanwaltschaft in Pécs/Fünfkirchen. Dem Mann wird fahrlässige Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls vorgeworfen.
An der Unglücksstelle in unmittelbarer Nähe des Basars im Badeort Harkány war der Mann bei 90 bis 95 Stundenkilometern mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, stellten Experten im Laufe ihrer Untersuchungen fest. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Die getötete Fußgängerin treffe jedoch eine Teilschuld, weil sie die Straße etwa 50 Meter vom nächsten gekennzeichneten Zebrastreifen entfernt überquerte, hieß es.
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