Budapester Behörde verbietet Ausländer-Diskriminierung in Harkány
In einem Verfahren vor der Budapester Gleichstellungsbehörde hat ein Deutscher jetzt Recht bekommen, der sich gegen diskriminierende Behandlung durch die südungarische Stadt Harkány und das dortige Heilbad beschwert hatte. Gegenstand der Beschwerde des in Harkány ansässigen Deutschen war, dass ihm die für Einwohner der Stadt übliche 50prozentige Ermäßigung des Eintrittspreises für das Heilbad mit der Begründung verweigert wurde, diese stehe nur ungarischen Staatsbürgern, nicht aber Ausländern zu.
Die Behörde verbietet die Rechtsverletzung gegenüber dem Antragsteller. Zugleich legt sie fest, dass ihr entsprechender Beschluss 30 Tage lang auf der Internetseite der Behörde sowie am Schwarzen Brett des Bürgermeisteramtes von Harkány zu veröffentlichen ist. Der Beschluss ist rechtskräftig, Berufung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist nicht möglich. Seine Überprüfung kann nur beim Gericht der Hauptstadt erreicht, muss jedoch bei der Gleichstellungsbehörde beantragt werden. Bei dem Verfahren handelte es sich um das erste, bei dem sich die Behörde mit einer Benachteiligung wegen fremder Staatsangehörigkeit auseinander zu setzen hatte. In ihrem Beschluss wertet sie die Vorgehensweise von Stadt und Bad, die Unterscheidung nach der Staatsbürgerschaft als unbegründet und willkürlich. Dies verletze die menschliche Würde des Antragstellers und benachteilige ihn.
Das Erfordernis der Gleichbehandlung sei damit verletzt worden, argumentiert die Behörde unter Hinweis auf EU-Recht. Sie bezieht sich auf die Verordnung 1408/71 (EWG), deren Grundprinzipien auch das Prinzip der Gleichbehandlung unabhängig von der nationalen Zugehörigkeit umfasse. „Für die Personen, die sich auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates aufhalten, sind dieselben Rechte und Pflichten wie die der Staatsbürger des Mitgliedstaates, ohne Unterscheidung nach der Staatsbürgerschaft, maßgeblich“, stellt die Budapester Behörde fest.