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Hilfe, ich habe geerbt! (5)

Eine fünfteilige Serie zu „Erben und Vererben in Ungarn“ – von Dr. Marc-Tell Madl

Teil 5: Ausländische Nachlassbeschlüsse in Ungarn durchsetzen – leichter gesagt als getan

Ein ganz typischer Sachverhalt: Eine Ihnen nahestehende Person verstirbt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, und in dem Nachlass befindet sich eine Immobilie in Ungarn. Sie sind entweder gesetzlicher Erbe oder wurden im Testament bedacht und nehmen am Nachlassverfahren – in der Regel beim Wohnort des Verstorbenen – teil. Alles geht seinen gewohnten Gang.

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Hilfe, ich habe geerbt! (4)

Eine fünfteilige Serie zu „Erben und Vererben in Ungarn“ – von Dr. Marc-Tell Madl

Teil 4: Das Nachlassverfahren… „und was folgt danach“

Beim notariellen Nachlassverfahren in Ungarn kommt alles zusammen: Die potenziellen Erben treffen – oft das erste Mal – persönlich aufeinander, wobei materielle Interessen mit mehr oder weniger guten rechtlichen Argumenten zuweilen sehr emotional vorgetragen werden. Die Rolle des Notars ist es, Sachverhalt und Rechtslage zu klären und die Parteien im Idealfalle zusammenzubringen. Schon aus diesen Gründen ist es förderlich, mit Hilfe eines Anwalts das Gespräch sowohl mit dem Notar als auch mit der Gegenseite zu suchen. Dabei muss der Blick fortwährend auf das „Danach“ gerichtet sein. Denn alles, was sich im formalen Nachlassverfahren nicht klären lässt, wird zwangsläufig zum Thema bei der späteren Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

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Hilfe, ich habe geerbt! (3)

Eine fünfteilige Serie zu „Erben und Vererben in Ungarn“ – von Dr. Marc-Tell Madl

Teil 3: Es geht los – das Nachlassverfahren in Ungarn

Anders als der Erblasser ist der Erbe oder Vermächtnisnehmer bis zum Erbfall in einer recht passiven Rolle. Soweit er als Begünstigter in einem Testament bedacht wurde, hat er meist Kenntnis davon, und er ist auf den Erbfall vorbereitet. Anders verhält es sich jedoch oft bei den gesetzlichen Erben. Ein entfernter Verwandter ist verstorben, und plötzlich und unerwartet flattert Ihnen an Ihrem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz ein Schreiben einer ungarischen Gemeinde ins Haus, wobei Sie als sprachunkundige Empfänger gerade verstehen, dass es wohl um ein verstorbenes Familienmitglied gehen muss und mit dessen Nachlass zu tun hat. Jetzt ist guter Rat teuer – oder vielmehr „noch teurer“, wenn Sie nicht aufpassen.

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