Fördermittel für erneuerbare Energien

Ende Oktober lief die Frist für Privatpersonen und Gemeinschaftshäuser zur Einreichung von Fördermittelanträgen für erneuerbare Energien im Rahmen des Basisprogramms für klimafreundliche Wohnungen beim ZBR (Zöld Beruházási Rendszer –grünes Investitionssystem) ab. Ervin Holló, Sekretär des Bioenergie-Innovationsklaster BIK zufolge werden innerhalb dieses Programms Projekte für die Erneuerung von Türen und Fenstern, für äußere Wärmedämmung, Sonnenkollektoren und geothermische Energiesysteme mit 30-35 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Das Programm soll auch im neuen Jahr wieder aufgelegt werden.

Ervin Holló sagte MTI gegenüber, dass es bis dahin eine weitere Form der Förderung von ähnlichen Projekten für Selbstverwaltungen, Haushaltsorgane, sowie kleinere und mittlere Unternehmen gibt. Bei diesen vom Operativen Programm für Umwelt und Energie KEOP getragenen Förderungen gibt es keine Einreichungsfrist. Holló zufolge können auf jeden Fall bis zum Jahresende Förderanträge weiterhin eingereicht werden. Diese Projekte werden in der Regel mit 45-65 Prozent gefördert, es ist aber auch eine Förderung von 85-90 Prozent generierbar. Zu den bereits geförderten Projekten gehören Biogaserzeuger, Erzeuger von Bio-Diesel und Energieholzanpflanzungen.