Bankenverband beantragt Fristverlängerung zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz

Der ungarische Bankenverband wird beantragen, die Frist für die Einhaltung strengerer Regeln zur Identifizierung des Kontobesitzes auf den 30. September zu verschieben, sagte der Leiter des Verbandes, Levente Kovács, gegenüber der Nachrichtenagentur MTI.

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Gergely Gulyás, der Leiter des Büros des Premierministers, sagte zuvor in einer wöchentlichen Pressekonferenz, dass die Frist für die Einhaltung der Vorschriften vom 26. Juli an verschoben werden könne, aber die Banken müssten eine solche Maßnahme ergreifen. Kovács sagte, es bleibe noch genügend Zeit, um die Gesetzgebung zu ändern, um die Frist zurückzustellen.

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Die Anforderung betrifft Bankkunden, die vor dem 27. Juni 2017 Konten eröffnet haben, als strengere Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft traten. Nach den Vorschriften sind die Banken verpflichtet, Kopien des Personalausweises und des Nachweises der Aufenthaltsdokumente sowie der persönlichen Daten ihrer Kunden zu besitzen. Kunden müssen auch eine Erklärung abgeben, wenn sie eine politisch exponierte Person sind. Bei Firmenkunden müssen Dokumente, die den Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums erbringen, erneut eingereicht werden.

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Die Kunden können dies tun, indem sie die erforderlichen Dokumente persönlich bei ihren Banken einreichen oder per Post versenden. Eine Reihe von Banken erlaubt es den Kunden auch, Computer oder Mobiltelefone mit einer Kamera und einem Mikrofon zu benutzen. Das Finanzministerium hatte bereits im Juni gesagt, dass 2 Millionen Kontoinhaber die Regeln noch nicht eingehalten haben. Kunden, die dies nicht fristgerecht tun, werden nicht in der Lage sein, Transaktionen über ihre Konten durchzuführen.

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