Ist die Gebühr rechtmäßig?

Zalaegerszeger Unternehmer bereiten sich auf einen Prozess vor

Sechs Unternehmer aus Zalaegerszeg leiten ein Prozess gegen den im Mehrheitseigentum der Stadt befindlichen Wasserversorger ein, da sie nach ihrer Auffassung zu Unrecht monatlich mehrere zehntausend Forint Gebühren für den Feuerlöschanschluss zahlen.

Die 124 Gemeinden mit Trinkwasser versorgende Észak-Zalai Víz- és Csatornamü ZRt. berechnet seit Januar 2004 jeden Monat eine Grundgebühr für die an den Standorten von Unternehmen installierte Wasseruhr des Feuerlöschanschlusses. Der Grundgebühr ist nicht gering: In Zalaegerszeg beträgt der Tarif jährlich mindestens 170.000 Forint und es gibt auch Unternehmen, die am Komitatssitz fast 650.000 Forint zahlen müssen – auch dann, wenn aus dem Wasseranschluss kein einziger Tropfen Wasser rinnt.
Die Leiter von sechs Zalaegerszeger Unternehmen – die nicht genannt sein möchten – halten diese Gebühr für rechtswidrig und ungerecht, deshalb beschlossen sie, gegen das Wasserversorgungsunternehmen zu prozessieren, dessen Mehrheitseigentümer die Zalaegerszeger Selbstverwaltung ist.

Sándor Farkas, der die Unternehmen vertretende Rechtsanwalt, sagte auf Anfrage, dass die Feuerwehr das Unternehmen bei der Schaffung eines Standortes – wenn sie es für nötig hält – dazu verpflichten kann, einen Feuerlöschanschluss installieren zu lassen. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen. Nach Aussage des Juristen kann dagegen nichts eingewendet werden, doch für unrechtmäßig hält er, dass nach dem vom Unternehmen ausgebauten Wasserleitungssystem eine Grundgebühr gezahlt werden muss. Sándor Farkas beruft sich auf eine frühere Verordnung des Ministeriums für Umweltschutz aus dem Jahre 1999, in der steht, dass der Wasserversorger keine Grundgebühr nach den an Feuerlöschanschlüssen installierten Wasseruhren berechnen kann.
„Wir informierten den Wasserversorger über die Rechtsverletzung, doch wir wurden nicht einmal einer Antwort gewürdigt, deshalb werden wir unsere Klage in Kürze beim Gericht des Komitats Zala einreichen“, sagte Sándor Farkas, der hinzufügte: „Wir verlangen von dem Gericht, dass es das Versorgungsunternehmen zur Rückzahlung der unrechtsmäßig kassierten Summen und deren Zinsen und zur Streichung der Grundgebühr verpflichtet.“ Wenn das Gericht der Argumentation des Juristen folgt, kann die Észak-Zalai Víz- és Csatornamu ZRt in eine schwierige Lage kommen: Der Aktiengesellschaft zahlen allein in Zalaegerszeg 200 Unternehmen monatlich mindestens 14.000 Forint, höchstens 53.000 Forint als Grundgebühr für die Wasseruhr, die am Feuerlöschanschluss an ihrem Standort installiert ist.

„Wir stellen uns dem Prozess!“, kündigte Ákos Tombi, der Leiter der Vertriebsabteilung der Észak-Zalai Víz- és Csatornamu ZRt., an, laut dem nichts zu befürchten ist, da man entsprechend der Rechtsvorschriften vorgegangen sei.

Ákos Tombi sagte, dass die im staatlichen Eigentum befindlichen Wasserversorger wirklich keine Grundgebühr für die Wasseruhren der Feuerlöschanschlüsse kassieren können, doch auf die im Eigentum der Selbstverwaltungen befindlichen Versorgungsunternehmen beziehen sich andere Rechtsvorschriften. Bei diesen Unternehmen entscheidet der Eigentümer – fügte er hinzu -, ob die Grundgebühr erhoben wird.

Nach Aussage des Abteilungsleiters stimmte die Zalaegerszeger Stadtverordnetenversammlung der Tariftabelle zu, von der der Wasserversorger nicht abweichen kann. Ákos Tombi teilte auf Anfrage mit, dass die zu zahlende Grundgebühr auf die Wasseruhr der an den Standorten der Unternehmen befindlichen Feuerlöschanschlüsse gerade die mit der Instandhaltung, der Wartung und der alle vier Jahre erfolgenden Kontrolle der Wasseruhr einhergehenden Kosten deckt.

Mária Papp, die Generalsekretärin des Verbandes der ungarischen Wasserversorger, der 100 Unternehmen vereint, sagte, dass das Vorgehen der Zalaegerszeger Selbstverwaltung rechtmäßig und die Einführung der Grundgebühr auf die Wasseruhr der Feuerlöschanschlüsse überhaupt nicht ungewöhnlich sei. Sie fügte hinzu, dass von den 400 Wasserversorgern Ungarns gegenwärtig fünf in staatlichem Eigentum sind, die im Eigentum der Selbstverwaltungen befindlichen Unternehmen lassen immer häufiger von den Unternehmen die Unterhaltungskosten der zum Schutz der Standorte ausgebauten Feuerlöschanschlüsse und Wasserleitungssysteme zahlen.