Wird aus der BMX-Bahn ein Warenhaus?

Handels- und Dienstleistungskomplex von österreichischem Investor geplant

Auf dem Gelände der BMX-Bahn in Veszprém beabsichtigt ein österreichischer Investor einen Handels- und Dienstleistungskomplex mit rund 23.000 Quadratmeter Grundfläche zu errichten. Auf der Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung und Umweltschutz verlautete, dass die Bebauung des Geländes eine Auswirkung auf den Stadtteil und das Leben der gesamten Stadt hätte, die Struktur und die Verkehrs- und Umweltfaktoren neu gestalten würde. Die Änderung würde auch das bewohnte Gebiet und die in der Nähe befindliche Schule betreffen.

„Einer Änderung von einem derartigen Ausmaß kann nicht zugestimmt werden, die Stadt muss entscheiden, was sie möchte, daneben muss natürlich den Bedürfnissen Beachtung geschenkt werden, die die Entwicklung und Erweiterung der Stadt zum Ziel haben“, sagte der Stadtarchitekt Gábor Horváth. Er fügte hinzu, dass die zuständigen Organe der Stadt erst nach kontinuierlichen Abstimmungen und aufgrund einer umfassenden Untersuchung entscheiden können. Die Untersuchung würde sich auch darauf erstrecken, mit welchen Auswirkungen auf den Verkehr, den Umweltschutz sowie die Gründflächen zu rechnen sei. Die Untersuchung würde auf Kosten des Investors durchgeführt werden, eine endgültige Entscheidung ist ausschließlich nach deren Bewertung möglich. „Was erwarten wir von einer von dem Geld des Investors durchgeführten Untersuchung?“, fragte István Lindemann, der Leiter des Stadtbaubüros, der auf früher durchgeführte Untersuchungen und Wirkungsstudien hinwies, bei denen jede einzelne ein anderes Ergebnis in der Sache zeigte.

„Ich habe keinen Zweifel daran, was für ein Ergebnis eine Untersuchung hat, die der Investor finanziert“, betonte der Büroleiter.

Laut György Mazák, dem Vorsitzenden der Kommission für Stadtentwicklung, müsste der Investor befragt werden, ob er auch eine Investition geringeren Ausmaßes realisieren würde, was in dem mit Einfamilienhäusern bebauten Gebiet den Bau eines kleineren Warenhauses bedeuten würde. Die gemischte Flächennutzung ist gerechtfertig, das heißt, neben dem Wohngebiet konnte auf der nördlich gelegenen Fläche ein Dienstleistungs- oder Institutionskomplex gebaut werden.

Der Stadtverordnete János Debreczenyi unterstrich, dass der Notar gebeten werden muss, die seit 18 Jahren ungeklärten Eigentumsverhältnisse für das von der Aradi út und der äußeren Entlastungsstraße eingegrenzte Gebiet zu regeln. Die Kommission für Stadtentwicklung und Umweltschutz nahm schließlich mit fünf Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Vorschlag für den Beschluss an, aufgrund dessen in Zukunft auf Kosten der österreichischen Investorengesellschaft eine mit der Investition zusammenhängende Untersuchung beginnen kann.