Ungarns Polizei hat einen für kommenden Samstag geplanten Aufmarsch der verbotenen Ungarischen Garde auf dem Budapester Heldenplatz, bei der die Teilnehmer der rechtsextremistischen Organisation einen feierlicher Eid ablegen sollten, verboten. Eine von der Garde anschließend beantragte Überprüfung des Versammlungsverbotes durch das Hauptstädtische Gericht brachte das gleiche Ergebnis: Das polizeiliche Verbot wurde bestätigt, berichtet die Polizei am Dienstag.
Unter anderem argumentierte das Gericht, dass es der polizeilichen Begründung folgt, wonach der Verkehr während der Veranstaltung auf anderen Straßen nicht gewährleistet werden könne. Es akzeptierte auch die Meinung der Polizei, dass das Versammlungsrecht kein uneingeschränktes Grundrecht ist und nicht mit einer unverhältnismäßigen Beschneidung anderer Grundrechte bzw. in Verträgen formulierten Grundrechten einhergehen könne.
Das Gericht verweist auch darauf. Dass der Traditions- und Kulturverein Ungarische Garde, die als organisatorische Einheit die Bewegung Ungarische Garde umfasste, am 2. Juli 2009 durch ein rechtskräftiges Urteil verboten wurde. Eine Veranstaltung, deren Ziel die feierliche Ablegung des Eides einer per Gerichtsurteil aufgelösten Bewegung ist, stehe an sich im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung.
Die Hauptabteilung des Budapester Polizeipräsidiums für Schutz der Wirtschaft eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch des Vereinsrechts.