Verbot der Ungarischen Garde verschärft

Von Mitte kommender Woche an gilt in Ungarn das Tragen der Uniform der verbotenen rechtsextremistischen Ungarischen Garde auf öffentlichen Veranstaltungen als gesetzwidrig, berichtet die Zeitung „Népszabadság“. Das gilt auch für Kleidung, die der Uniform ähnelt, was allerdings nach Einschätzung von Rechtsexperten schwer zu definieren ist. Verstöße gegen das Verbot werden mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Forint bestraft, besagt die entsprechende Regierungsverordnung.

Einige Juristen halten die Verfügung nicht für ausreichend durchdacht. Sie werfe Fragen bei der Interpretation auf. Gegenüber dem verstärkt auftretenden Neonazismus könne der Kampf auf diese Weise nicht erfolgreich aufgenommen werden. Niemand ziehe in zweifel, dass das rechtskräftige Urteil zur Auflösung der Ungarischen Garde durchgesetzt werden muss. Doch darauf sei die modifizierte Regierungsverordnung nicht das beste Instrument. In einem funktionierenden Rechtsstaat könne es nämlich nicht passieren, dass jemand in der Uniform einer aufgelösten Organisation auf der Straße marschiert.