Paritätsgesetz in Brandenburg für nichtig erklärt

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt.

Das teilte das Gericht bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

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Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt.

Das teilte das Gericht bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

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