Berliner Polizist vor Gericht: Schweigen zu tödlichem Crash

Auf einer Gedenkseite im Internet werden für die junge Berlinerin symbolisch Kerzen angezündet. Die 21-jährige starb Ende Januar 2018, nachdem ein Polizeiwagen ihr Auto gerammt hatte. Lange haben die Eltern auf den Prozess gewartet. Zu dessen Beginn schweigt der Angeklagte.

Im Prozess um den tödlichen Crash eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin hat sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Zum Auftakt der Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten ließ der 53-jährige Polizist über seinen Anwalt erklären, er werde gegenwärtig nichts dazu sagen. Zugleich trug der Anwalt an die Eltern der 21-Jährigen gerichtet vor, dem Polizeihauptkommissar gehe das «tragische, schreckliche Unfallgeschehen» bis heute sehr nahe. Es tue ihm «sehr, sehr leid».

Die Anklage wirft dem Beamten fahrlässige Tötung vor. Er soll am 29. Januar 2018 bei einer Einsatzfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit nahe dem Alexanderplatz in den Wagen einer 21-Jährigen gekracht sein. Die Frau, die einparken wollte, starb noch an der Unfallstelle.

Die Eltern der jungen Frau kamen ganz in Schwarz gekleidet ins Gericht. Sie sind Nebenkläger. Die Mutter stellte an ihrem Platz im Gerichtssaal ein Bild ihrer Tochter auf – gegenüber saß der Angeklagte.

Vor Prozessbeginn zeigten sich die Eltern verbittert. «Wir fühlen uns, als müssten wir uns auf die Anklagebank setzen», so die 49-jährige Mutter. Sie hätten keine Hilfe bekommen. «Man hat uns einfach allein gelassen, es war keiner da.»

Der Prozess sollte ursprünglich im März beginnen, war aber wegen der Corona-Pandemie verschoben worden. Auf einer Internet-Gedenkseite drückten viele Menschen ihr Mitgefühl mit den Eltern der jungen Frau aus und wünschten viel Kraft für die Verhandlung.

Laut Gericht geht es nicht um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer, wie zunächst von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Dieser Vorwurf musste nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden, weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden darf. Die Beschlagnahme sei rechtswidrig gewesen. Der Fall hatte öffentlich hohe Wellen geschlagen.

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