Nach Hackerangriff: Keine Ermittlungen mehr wegen toter Frau

Hacker legen bei einem Cyberangriff die Notfallversorgung der Uniklinik Düsseldorf lahm. Eine Patientin muss deshalb in eine andere Klinik verbracht werden – und stirbt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung lassen die Ermittler nun fallen.

Nach dem Hackerangriff auf die Düsseldorfer Uniklinik ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht weiter wegen fahrlässiger Tötung gegen die unbekannten Täter.

Eine Patientin, die wegen des Computerausfalls in eine weiter entfernte Klinik gebracht werden musste, wäre laut Obduktion wahrscheinlich auch bei schnellerer Behandlung in der Uniklinik gestorben. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der WDR hatte zuvor berichtet.

Die Uniklinik war nach dem Hackerangriff in der Nacht zum 10. September von der Notfallversorgung abgemeldet worden. Rettungswagen fuhren sie nicht mehr an. In der Nacht zum 12. September wurde die 78-Jährige daher in ein Krankenhaus nach Wuppertal gebracht, wo sie – laut einem Bericht an den Justizausschuss des Landtags – etwa eine Stunde später versorgt wurde, als es bei der Anfahrt der Uniklinik gewesen wäre. Laut «Bild»-Zeitung hatte die Frau einen Aortariss erlitten.

Zu den Hackern, die im September rund 30 Server der Uniklinik verschlüsselt hatten, um sie zu erpressen, gibt es unterdessen noch keine konkrete Spur. Es gebe aber Ermittlungsansätze, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bei der Zentrale- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Köln. Unter anderem habe man Ermittlungsbehörden in anderen Ländern um Hilfe gebeten.

Geografisch verorten könne man die Hacker bislang nicht. Im Bericht an den Landtag war mit Verweis auf die von den Tätern benutzte Schadsoftware «DoppelPaymer» Russland vom Justizministerium als möglicher Ursprung der Attacke benannt worden.

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