Schlichtungsverfahren: Paketdienstleister sollen teilnehmen

Pakete kommen beschädigt oder gar nicht an – das ruft die Schlichtungsstelle der Netzagentur auf den Plan. Doch viele Anträge scheitern – weil sich nicht alle Zusteller verantwortlich fühlen. Das soll jetzt ein Gesetz ändern.

Im Umgang mit Kundenbeschwerden wegen beschädigter Sendungen will die Bundesregierung die Paketdienstleister etwas stärker in die Pflicht nehmen.

Wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, müssen die Firmen künftig an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Bisher ist das nur freiwillig. Der Marktführer, die Deutsche Post DHL, macht nicht mit, Konkurrent Hermes hingegen schon. Es geht zum Beispiel um beschädigte Sendungen oder um Pakete, die gar nicht angekommen sind.

Von den 1365 Schlichtungsanträgen, die Verbraucher im vergangenen Jahr bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde gestellt haben, scheiterten 600, weil der Paketdienstleister nicht mitgemacht hat. In 500 gab es eine Einigung, 110 wurden zurückgenommen und beim Rest läuft das Verfahren noch. Es geht zwar theoretisch auch um Briefversand, faktisch aber fast nur um Pakete.

Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Übertragung einer Regelung aus einer Verordnung in das Postgesetz. Hierbei geht es um die Frage, wie die Bundesnetzagentur den Spielraum für Briefporto-Erhöhungen berechnen soll – zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus und das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht in dem Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Damit bliebe bei den Portoerhöhungen alles beim Alten. Die nächste Briefporto-Erhöhung ist für Anfang 2022 geplant.

Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert – sie monieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen auch sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrenten-Verbandes Biek führte vor den zwei Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen sie aber auch in Zukunft mit recht hohen Portoerhöhungen rechnen.

Die Gesetzesänderung geht noch in den Bundestag und Bundesrat – erst danach wären die neuen Vorgaben verbindlich. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als «Mini-Novelle». Die «große» Postgesetz-Novelle wurde hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben – sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.

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