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Frauen-Mangel im Bundestag? Karlsruhe entscheidet

In den deutschen Parlamenten sind die Männer immer noch in der Überzahl. Verfechter einer Geschlechterquote wollen das per Gesetz ändern. Verpflichtet das Grundgesetz womöglich sogar dazu?

Im aktuellen Bundestag sind nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten Frauen – Verfechter einer Geschlechterquote bezweifeln deshalb die Gültigkeit der Wahl 2017.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht über ihre Wahlprüfungsbeschwerde entschieden. Der Beschluss der Karlsruher Richter soll heute veröffentlicht werden. (Az. 2 BvC 46/19)

Die Beschwerde richtet sich gegen die ungleiche Verteilung der Mandate, die als strukturelles Problem kritisiert wird. Mit Ausnahme der Grünen und der Linken hätten alle größeren Parteien auf ihren Landeslisten mehr Männer als Frauen nominiert. Bei den Direktkandidaten sei das sogar überall so gewesen. Grund seien die «männlich geprägten Strukturen». Der geringe Frauenanteil im Bundestag sei also von vornherein absehbar gewesen.

Die zehn Beschwerdeführerinnen sehen die Hälfte des Wahlvolks nicht angemessen repräsentiert und mehrere Grundrechte verletzt. Nach ihrer Auffassung wäre der Gesetzgeber verpflichtet, den Parteien vorzuschreiben, genauso viele Frauen wie Männer aufzustellen. Der Bundestag hatte den Einspruch gegen die Wahl, den damals noch ein Mann mit eingereicht hatte, 2019 zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe.

Das Innenministerium vertritt in dem Verfahren die Ansicht, dass sich aus dem Grundgesetz kein derartiger Auftrag an den Gesetzgeber ableiten lässt. Im Gegenteil: Es werden «schwerwiegende Eingriffe» in die Wahlgrundsätze und die Parteienfreiheit befürchtet. Männliche Wahlbewerber könnten wegen der Quote von der Kandidatur ausgeschlossen sein. Und gerade kleineren Parteien dürfte es schwerfallen, die Vorgaben zu erfüllen, so das Ministerium.

Nach der neuesten Bundestags-Statistik (Stand Januar 2020) sind nur 222 der 709 Abgeordneten Frauen. Das sind 31,3 Prozent. Besonders niedrig ist der Frauenanteil in den Fraktionen von AfD, CDU/CSU und FDP. Bei den Linken und den Grünen sind sie in der Mehrheit.

Auf Länderebene hatten Thüringen und Brandenburg versucht, ein Paritätsgesetz einzuführen. Danach wären die Listen für die Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen gewesen. Beide Gesetze wurden aber von den dortigen Verfassungsgerichten 2020 für nichtig erklärt. Und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 2018 eine Popularklage abgewiesen, die zum Ziel hatte, den Gesetzgeber zum Erlass eines Paritätsgesetzes zu verpflichten.

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