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Ungarn: Verfassungsgericht strich Wählerregistrierung

Auf den am 6. Dezember 2012 gestellten Antrag des ungarischen Staatspräsidenten, János Áder, hin prüfte das Verfassungsgericht des Landes das kürzlich vom Parlament verabschiedete neue Wahlgesetz, strich am 4. Januar 2013 unter anderem die heftig umstrittene Wählerregistrierung und die Verordnungen zum Verbot der Teilnahme einzelner Medien am Wahlkampf.

Die Wählerregistrierung – nur jene Wahlberechtigten dürfen an die Urne treten, die sich vorher registrieren lassen haben – war trotz Kritik von Seiten zahlreicher Fachleute und trotz politischen Widerstands von der über Zweidrittelmehrheit verfügenden Regierungspartei Fidesz durchgedrückt worden und sollte offensichtlich der Stärkung der eigenen Position dienen.

Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass mit der Wählerregistrierung das Wahlrecht des Einzelnen unbegründet eingeschränkt wird und somit dem Grundgesetz widerspricht.

Auch das Verbot von politischen Anzeigen und Wahlkampfkampagnen in einzelnen Medien widerspricht dem Grundgesetz, der Presse- und Meinungsfreiheit. Mit dem Verbot sollten private Medien aus dem Wahlkampf ausgeschlossen werden, die staatlich kontrollierten Medien aber uneingeschränkt – mit Hilfe von Steuergeldern – Wahlkampfkampagnen fahren können. Dem Verfassungsgericht zufolge widersprechen auch die Verordnung zum Verbot politischer Werbung in Filmtheatern während der Wahlkampfzeit, sowie das Verbot der Veröffentlichung von Wahlumfrageergebnissen während der letzten sechs Tage vor der Wahl dem Grundgesetz.

Die Regierungspartei Fidesz kann trotz der Streichung der Rechtsvorschriften durch das Verfassungsgericht und trotz Verfassungswidrigkeitserklärung die betreffenden Vorschriften zum Gesetz erheben. Es bleibt abzuwarten, ob Fidesz diesen Schritt tatsächlich gehen wird.