Die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zur Tat eingelegt. Das teilte der Sprecher der Familie mit. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Revision.
Der Staatsschutzsenat hatte am vergangenen Donnerstag Lübckes Mörder Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. in diesem Anklagepunkt freigesprochen. H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Witwe und die beiden Söhne Lübckes waren in dem mehrmonatigen Verfahren als Nebenkläger aufgetreten.
Nach Angaben des Sprechers der Familie wurde die Revision mit dem Ziel eingelegt, eine Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. zu erreichen. Die Familie sei nach dem Verlauf der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke jedenfalls zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen und gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort unterstützt habe. Im Plädoyer der Nebenklage hatte der Vertreter der Familie zudem gefordert, H. als Mittäter zu verurteilen.
In den vergangenen Tagen hatten bereits die Bundesanwaltschaft, Ernst und Markus H. ebenfalls jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt.
Der 47 Jahre alte Ernst war in der vergangenen Woche zu lebenslanger Haft wegen des Mords an Lübcke verurteilt und im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Die Revision muss innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden – also bis Donnerstag um 24.00 Uhr. Zuständig ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
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