Arbeitslosigkeit kann wirklich jeden treffen, doch zumindest in Deutschland ist das noch lange kein Weltuntergang. Schließlich leben wir in einem Sozialstaat, und auch wenn es nicht jeder glauben will: Bis der finanzielle Ruin droht, werden einem in diesem Land viele Möglichkeiten gegeben das Ganze zum Besseren zu wenden. Damit man aber Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann, muss man sich rechtzeitig darum kümmern, und das ist nicht immer ganz so trivial, wie es sein könnte. Denn wer zwar noch in einer Beschäftigung ist, das Ende dieser aber schon absehen kann, der sollte sich so schnell wie möglich arbeitslos melden.
Sich beizeiten arbeitslos melden
Gerade bei einer Ausbildung oder einem zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag kann man – im Gegensatz zu einer unerwarteten Arbeitslosigkeit aus einer Festanstellung – meist schon frühzeitig absehen, wann man arbeitslos werden wird. In diesem Falle muss man sich bereits drei Monate vor der dem Ende der Beschäftigung arbeitslos melden. Spätestens ist dies jedoch ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu tun damit ein fließender Übergang in die Sozialleistungen gewährleistet ist. Das muss persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen, telefonisch ist das nicht möglich. Im Übrigen sollte man das Arbeitssuchendmelden nicht mit dem Arbeitslosmelden verwechseln.
Wer Bezüge erhalten, seine Krankenkasse allerdings nicht selbst bezahlen und keine Lücke in der Rentenversicherung entstehen lassen will, der muss sich allerdings ohnehin sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos melden. Wer sich allerdings arbeitssuchend meldet, muss dann auch die Jobvorschläge der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Solange man übrigens Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat – und das hat jeder mindestens für die Hälfte der Zeit, in der man in einer Beschäftigung war, höchstens jedoch für ein Jahr (ab Vollendung des 50. Lebensjahres auch länger) – darf eine etwaige Lebens- oder Rentenversicherung nicht in die Berechnungen der Sozialleistungen mit einfließen.
Arbeitslosengeld II
Ganz anders sieht es beim Arbeitslosengeld II aus, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Wer das beziehen möchte, aber eine Lebensversicherung oder private Altersvorsorge hat, der muss diese erst bis zu einem gewissen Freibetrag aufbrauchen, um Sozialleistungen zu bekommen. Wie das im Einzelnen aussieht, kann man in diesem Ratgeber der ERGO Direkt nachlesen. Eine Altersvorsorge oder Versicherung kann man aber selbst bei drohender Arbeitslosigkeit noch abschließen, was sich in den meisten Fällen auch rentiert. Hierzu sollte man sich allerdings unbedingt professionell beraten lassen und in Erfahrung bringen, welcher Versicherungsabschluss sich am besten für die eigene Lebenssituation eignet.