Ungarn hat eine Ausnahmeregelung von den EU-Vorschriften für zwei steuerliche Maßnahmen bis Ende 2024 erhalten, so der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten Norbert Izer in einer Erklärung – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Mehr InformationenUnternehmen werden weiterhin die Hälfte der Mehrwertsteuer auf Mietwagen abziehen können, während Käufer statt Lieferanten weiterhin die Mehrwertsteuer auf Käufe über 100.000 Forint (277 EUR) zahlen müssen, wenn der Lieferant sich in Liquidation oder Konkurs befindet, sagte Izer. „Die Regierung hat die ungarischen Interessen in Brüssel erfolgreich verteidigt“, fügte er hinzu.
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