Einspruch gegen den Verkauf des Flughafens Sármellék

Der Gerichtshof Zalaegerszeg prüft in einem Dringlichkeitsverfahren den kürzlich abgeschlossenen Verkauf der Mobilien des Balatoner Flughafens „Hévíz Balaton Airport“, berichtete Imre Linusz der Presse. Er habe gegen den Vertrag vor Gericht Einspruch erhoben.

Der Geschäftsmann hatte im Juli 2014 als Privatperson, aber im Auftrag einer britischen Investorengruppe, das Recht zum Kauf der angebotenen Vermögenswerte – Passagierterminal, Cargo-Basis, Kontrollturm und die dazu gehörenden technischen Ausrüstungen – vom Konkursverwalter, der Aktiengesellschaft Vectigalis Zrt., zum Preis von 800 Millionen Forint zugesprochen bekommen. Weil die Anzahlung nicht fristgemäß gezahlt worden war, hat der Konkursverwalter den Vertrag aufgelöst und mit einem anderen Bieter, der von Gábor Széles vertretenen Firma SGH Aviation GmbH, einen Vertrag über 703 Millionen Forint abgeschlossen und bereits durchgeführt, so der Konkursverwalter.

Imre Linusz sagte der Presse gegenüber, dass das Ausschreibungsverfahren und der mit der SGH abgeschlossene Vertrag in mehreren Punkten gesetzwidrig seien, deshalb sei er vor Gericht gegangen. Er führte aus, dass er bei der Preisverhandlung im Juli als einziger, in Vertretung und im Beisein der drei britischen Investoren, ein gültiges Angebot zu dem von der Magyar Követeléskezelő Zrt (Ungarische ForderungsverwaltungsGmbH) als Minimum festgelegten Preis abgegeben habe. Der Konkursverwalter habe zudem Gábor Széles und dessen Rechtsvertreter vom Verfahren ausgeschlossen. „Neben weiteren Gründen wäre deshalb ein Vertrag mit der von Gábor Széles vertretenen Firma SGH Aviation GmbH rechtlich nicht möglich gewesen“, so Linusz.

Der Betrieb des Flughafens ist unabhängig vom Gerichtsverfahren unverändert gesichert, sagte Gábor, Papp, Bürgermeister der Stadt Hévíz, Miteigentümer der Betreiberfirma.