Oberstes Gericht lehnt Anträge gegen Referendum zum ungarischen Kinderschutzgesetz ab

In einem Urteil, das am Donnerstag auf seiner Website veröffentlicht wurde, hat das ungarische Verfassungsgericht alle Klagen gegen ein geplantes Referendum über das ungarische Kinderschutzgesetz abgewiesen und entschieden, dass die parlamentarische Genehmigung des Referendums mit der Verfassung in Einklang steht, so der Think-Tank Alapjogokért Központ – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Mit dem Urteil seien alle rechtlichen Hürden für die Durchführung des Referendums aus dem Weg geräumt, teilte der Think-Tank auf Facebook mit. Bei der Volksabstimmung geht es um die Rechte der Eltern über die Bildung ihrer Kinder. Präsident János Áder hat nun 15 Tage Zeit, um einen Termin für das Referendum festzulegen, das dann innerhalb von 70-90 Tagen abgehalten werden muss. „Die ungarischen Bürgerinnen und Bürger können über Themen entscheiden, die sich direkt auf ihr Leben oder das ihrer Kinder auswirken, wie die Sexualerziehung von Kindern, die Förderung von geschlechtsangleichenden Operationen und Medieninhalte, die solche Eingriffe zeigen“, sagte Alapjogokért.

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