Das ungarische Verfassungsgericht hat Klagen zurückgewiesen, wonach die Rechte, die Inhabern von Immunitätsbescheinigungen zustehen, denjenigen, die keine haben, vorenthalten werden, verfassungswidrig sind, heißt es in einer am Dienstag auf der Website des Gerichts veröffentlichten Entscheidung – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
Seit der Ausstellung der Ausweise gingen bei dem Gericht rund 1.000 Einzelbeschwerden in dieser Angelegenheit ein. In den Klagen wurde argumentiert, dass die Immunitätsbescheinigungen, die für Personen ausgestellt werden, die gegen Covid-19 geimpft wurden oder sich davon erholt haben, ihren Besitzern Rechte in einer Art und Weise gewähren, die diejenigen diskriminiert, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen nicht geimpft werden können. Das Gericht erklärte, dass bestimmte Grundrechte während eines Ausnahmezustands ausgesetzt werden können. Das Parlament überprüfe den Ausnahmezustand regelmäßig, um sicherzustellen, dass diese Rechte nicht länger als nötig eingeschränkt werden, heißt es in dem Urteil.