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Darf man mit dem Dienstwagen in den Urlaub fahren?

In der Urlaubssaison entscheiden sich immer mehr Menschen, mit dem Auto zu verreisen. Je nach Reisestart dauert die Fahrt von Deutschland nach Ungarn nur rund 8 Stunden. Vor Ort ist man dann flexibel und es ist möglich, das gewünschte Gepäck problemlos zu transportieren. Nun stellen sich einige die Frage, ob sie auch mit ihrem Dienstwagen nach Ungarn in den Urlaub fahren dürfen.

Mann fährt Auto

Dienstwagen auch privat nutzbar

Generell gilt, dass ein Dienstwagen auch privat verwendet werden kann, wenn dies im professionellen Dienstwagenüberlassungsvertrag auch so geregelt ist. Hier geht es vor allem darum, steuerlich alles in trockenen Tüchern zu haben. Denn die Kosten für den Dienstwagen werden je nach Art und Umfang der Nutzung anders beim Fiskus eingestuft. Um für beide Seiten – also den Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden – das beste Ergebnis zu sichern, müssen Details wie die private Nutzung genau geklärt sein.

Die private Nutzung für einen Dienstwagen kann sehr unterschiedlich aussehen. In der einfachsten Form ist der Weg von und zur Arbeit als Privatfahrt einzustufen, auch wenn der Wagen darüber hinaus ausschließlich für den Dienst genutzt wird. Es ist aber auch denkbar, dass der Wagen zu gleichen Teilen privat und geschäftlich zum Einsatz kommt – bzw. wie das eigene Auto behandelt wird und auch für die Fahrten zur Arbeitszeit genutzt wird.

Regelungen zu Urlaubsreisen

Wenn das Firmenfahrzeug also auch als Privatfahrzeug genutzt wird, gibt es grundsätzlich keinen Grund, das Fahrzeug nicht für die Fahrt in den Urlaub zu verwenden. Ein Hindernis könnte sein, dass im Vertrag festgehalten wurde, dass das Auto nur für Fahrten in Deutschland zu gelassen ist. Eine Urlaubsreise in Deutschland wäre so möglich, eine Reise nach Ungarn nicht.

Tipp: Unabhängig davon, welche Regelung getroffen wurde, es lohnt sich, den Arbeitgeber vor Antritt der Reise zu informieren. Denn eventuelle Kosten für den Verschleiß oder Reparaturen können durch den Arbeitgeber abgedeckt werden. Dieser könnte sich gegen die Fahrt mit dem Dienstwagen aussprechen.

Mit dem Auto in Ungarn reisen

Wer mit dem Auto in Ungarn unterwegs ist, muss ein paar Dinge beachten. So gelten vor Ort folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Autobahn 130 km/h
  • Landstraße 90 km/h
  • Schnellstraße 110 km/h
  • Innerorts 50 km/h

Für Wohnmobile ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier sind es auf Landstraßen und Schnellstraßen maximal 790 km/h und auf der Autobahn maximal 80 km/h. Werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten, ist mit einem Bußgeld von bis zu 195 Euro zu rechnen.

Es ist außerdem zu beachten, dass es auf vielen Autobahnabschnitten eine Mautgebühr gibt. Die davon betroffenen Straßen sind mit einem „M“ gekennzeichnet. Die sogenannte „e-Metrica“ Vignette lässt sich bereits vor der Anreise online beantragen und bezahlen. Sie kann aber auch an Grenzübergängen oder an Tankstellen gekauft werden.