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Ungarn: Volksabstimmung über Flüchtlingskontingente

Die Nationale Wahlkommission (NVB) bestätigte auf ihrer Sitzung am 29. Februar 2016 den von der ungarischen Regierung eingereichten Antrag auf eine Volksabstimmung zum System der Flüchtlingskontingente. Die Frage der geplanten Volksabstimmung in Ungarn lautet konkret:

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„Akarja-e, hogy az Európai Unió az Országgyűlés hozzájárulása nélkül is előírhassa nem magyar állampolgárok Magyarországra történő kötelező betelepítését?

Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des Parlamentes die Zwangsansiedlung von Menschen ohne ungarische Staatsbürgerschaft in Ungarn vorschreiben kann?“

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Die Opposition will den Entscheid des NVB unter Berufung auf die Art und Weise der Fragestellung und wegen Rechtswidrigkeit – das Referendum widerspräche den Römischen Verträgen – vor dem Obersten Gericht angreifen. Die rechtsnationale Jobbik ließ lapidar verlauten, dass das Land keine Flüchtlingslager will und braucht.

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Ministerpräsident Viktor Orbán hatte sein Bestreben für ein Referendum bereits vorige Woche auf einer Pressekonferenz angekündigt und begründet: „Niemand hat bisher die Menschen in Europa gefragt, ob sie die Quote zur Zwangsansiedlung von Migranten wollen oder nicht.“ Er bezeichnete die Festlegung von Quoten ohne Befragung der Bürger als Machtmissbrauch.

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