Die Europäische Kommission leitete gegen Ungarn ein Verfahren wegen der Verabschiedung eines Gesetzes ein, das die Möglichkeit gibt, nicht gewinnbringend betriebene Supermärkte zu sanktionieren. Die Europäische Kommission sieht damit die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen verletzt.
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Der zuständige Sprecher der Europäischen Kommission bestätigte Medien gegenüber, dass Brüssel diesbezüglich ein offizielles Mahnschreiben an die ungarische Regierung übersandt hat und damit das Verfahren in Bezug auf das im Dezember 2014 verabschiedete Gesetz begonnen hat. Das Gesetz verbietet den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs in jenen ausschließlich größeren Supermärkten, die in den zwei aufeinander folgenden Jahren defizitär betrieben wurden. Die ungarische Regierung hat zwei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben aus Brüssel zu antworten.
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