Márton Nagy ist ab Januar für Tourismus und Gastgewerbe zuständig

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung wird ab dem 1. Januar unter dem Namen Ministerium für Volkswirtschaft weiterarbeiten. Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wird um die Bereiche Tourismus und Gastgewerbe erweitert – berichtet das Reiseportal turizmus.com.

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Laut turizmus.com wurde die Regierungsverordnung Nr. 599/2023 (XII. 22.) über einige Bestimmungen bezüglich der Pflichten und Befugnisse der Regierungsmitglieder im Ungarischen Staatsanzeiger Nr. 188 von 2023 veröffentlicht. Gemäß der Regierungsverordnung wird das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ab dem 1. Januar unter dem Namen Ministerium für Volkswirtschaft tätig sein, das weiterhin von Márton Nagy geleitet wird. Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wird erweitert und umfasst nun auch die Bereiche Tourismus und Gastgewerbe, die aus dem Büro des Ministerpräsidenten verlagert werden, sowie die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Ungarn.

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Gemäß dem Erlass wird der Minister im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Fremdenverkehr Rechtsvorschriften über den Fremdenverkehr, die Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern, Verträge mit Reiseveranstaltern und Reisebüros sowie – in Zusammenarbeit mit dem für Gesundheit und medizinische Fragen zuständigen Minister – über den Gesundheitstourismus ausarbeiten.

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Es entwickelt und betreibt auch das staatliche Management- und Institutionensystem für den Tourismus; entwickelt das Konzept und das Unterstützungssystem für die Tourismusentwicklung; entwickelt das Konzept und die Entwicklungsrichtungen für den professionellen Tourismus und koordiniert deren Umsetzung; koordiniert die staatlichen Tourismusaufgaben, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben; verwaltet die nationalen und internationalen Tourismusmarketingaktivitäten; erarbeitet Vorschläge für die ungarische Teilnahme an Weltausstellungen und führt die mit der ungarischen Teilnahme an Weltausstellungen verbundenen Organisations- und Umsetzungsaufgaben durch; leitet die Umsetzung der Aufgaben der Tourismusdiplomatie; übt das Recht auf vorherige Stellungnahme und Zustimmung vor der Gestaltung und Bekanntgabe von tourismusbezogenen Projekten, Entwicklungen und Programmen aus. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Tourismus bereitet der Minister die Gesetzgebung im Bereich des Tourismus vor; er legt die Ziele, Instrumente, Institutionen und das Entwicklungskonzept für die Verwaltung des Tourismus fest.

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