Schiffskollision: Gericht ordnet Wiederaufnahme des erstinstanzlichen Verfahrens an

Das Budapester Berufungsgericht hat eine Wiederaufnahme des erstinstanzlichen Verfahrens in der Strafsache im Zusammenhang mit dem Unfall des Ausflugsschiffs Hableány angeordnet, das im Mai 2019 auf der Donau in Budapest mit einem Kreuzfahrtschiff kollidierte, wobei 28 der 35 Menschen an Bord ums Leben kamen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den Kapitän der Viking Sigyn, des Kreuzfahrtschiffs, zu 5,5 Jahren Haft. Das Berufungsgericht ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, da der Richter in diesem Fall befangen war. Der Angeklagte bleibt während des Prozesses unter Aufsicht, heißt es in dem Urteil. Ein Richter, der an der Urteilsverkündung beteiligt war, hätte vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen, da er offenbar nicht in der Lage war, unparteiische Entscheidungen zu treffen, so das Gericht. Dies verstoße gegen die Verfahrensvorschriften und sei daher ein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens, hieß es.

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Bei dem Unfall am 29. Mai 2019 kollidierte das Kreuzfahrtschiff Viking Sigyn mit dem Ausflugsboot Hableány, das 33 südkoreanische Touristen und zwei ungarische Besatzungsmitglieder an Bord hatte. Sieben Touristen konnten nach dem Zusammenstoß aus dem Wasser gerettet werden, die übrigen starben. Eine der Leichen wurde noch nicht geborgen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli 2022 Anklage gegen den ukrainischen Kapitän erhoben. Das Gericht hat ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs und Verursachung eines tödlichen Unfalls verurteilt. In einem im Zusammenhang mit dem Unfall angestrengten Zivilprozess sprach das Stadtgericht den Familien der Opfer rund 2 Milliarden Forint (4,8 Mio. EUR) Schadenersatz zu. Der Schadenersatz soll von zwei Schiffsgesellschaften getragen werden.

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