Die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) erwartet, dass fast 70.000 Unternehmen bis zum 25. Februar ihre jährlichen MwSt-Erklärungen einreichen werden. Diese können nun problemlos im eÁFA-System erstellt und eingereicht werden, entweder über die Web-Schnittstelle oder über eine Computer-zu-Computer-Verbindung – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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In einer Erklärung, die der Nachrichtenagentur MTI am Sonntag zugesandt wurde, informierte die Steuerbehörde, dass die eÁFA, die am 1. Januar 2024 eingeführt wurde, nicht nur die Besteuerung vereinfacht, sondern auch den Verwaltungsaufwand reduziert, Fehler und Datendiskrepanzen beseitigt und sogar die Wahrscheinlichkeit von Betriebsprüfungen verringern kann. Sie fügten hinzu, dass das System auch eine große Hilfe für Buchhalter während des Zeitraums der Mehrwertsteuererklärung sein kann, da es eine Menge Zeit sparen kann, indem es mehrere zuvor manuelle Prozesse ersetzt. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Steuerzahler werde das NAV kontinuierlich optimiert und seine Dienste erweitert.
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Seit letztem Jahr stehe die Selbstprüfungsfunktion zur Verfügung, und Steuerzahler, die von einer Rechtsnachfolge betroffen sind, können auch ihre Mehrwertsteuererklärungen erstellen, und Erklärungen im Zusammenhang mit Liquidations-, Abwicklungs- und Zwangsliquidationsverfahren können ebenfalls im eÁFA-System eingereicht werden. Der Mitteilung zufolge kann die MwSt-Erklärung durch den eÁFA-Dienst, mit dem sich alle Unternehmen vertraut machen und den sie nutzen sollten, erheblich vereinfacht werden. Die NAV-Website enthalte alle Informationen, die für die Nutzung des Systems erforderlich seien.
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