Balaton Zeitung E-Paper Banner

EuGH hebt Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe für Paks II auf

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur Genehmigung einer Beihilfe für die Modernisierung des ungarischen Kernkraftwerks Paks aufgehoben – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


Der EuGH erklärte, die Europäische Kommission hätte prüfen müssen, ob die Vergabe des Auftrags für den Bau von zwei Reaktoren im Kraftwerk Paks an ein russisches Unternehmen ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren mit den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinbar ist. Das Urteil erging nach einer Klage Österreichs. Die Europäische Kommission hatte die Investitionsbeihilfe für Paks II in einer Entscheidung vom 6. März 2017 genehmigt. Der Auftrag für die Modernisierung wurde direkt an das russische Unternehmen Nizhny Novgorod Engineering vergeben, und der russische Staat erklärte sich bereit, Ungarn ein Darlehen zur Finanzierung des größten Teils der Investitionskosten zu gewähren. Österreich focht die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Genehmigung der Beihilfe vor dem Gericht erster Instanz an, doch die Klage wurde abgewiesen. Daraufhin legte Österreich beim EuGH Berufung ein. Mit seiner Entscheidung vom Donnerstag hebt der EuGH das Urteil des Gerichts erster Instanz auf und erklärt die Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission für nichtig.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen