Die Wettbewerbsbehörde (GVH) geht entschlossen gegen Kartelle vor und hat seit 2017 in Kartellfällen Strafen in Höhe von fast 30 Milliarden Forint verhängt, betont die GVH in einer Mitteilung, die sie am Freitag an die Nachrichtenagentur MTI übermittelt hat.
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In der Mitteilung wird Csaba Balázs Rigó, der Präsident der Behörde, zitiert, der in seinem Vortrag auf der Fachveranstaltung „Überwachung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Beschaffungen” an der Universität Debrecen erklärte, dass die in den im letzten Jahr abgeschlossenen Fällen verhängten Geldbußen 2,5 Milliarden Forint überstiegen. Der Präsident der GVH berichtete auch, dass in den 19 Kartellfällen, die 2024 anhängig waren, mehr als 1500 Ausschreibungen geprüft wurden, von denen mehr als 1000 die Verwendung öffentlicher Gelder betrafen. „All dies unterstreicht, dass die GVH bei der Aufdeckung von Kartellen im öffentlichen Beschaffungswesen besonders aktiv ist“, betonte der Präsident der Behörde in der Mitteilung.
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Csaba Balázs Rigó wies darauf hin, dass die beiden wichtigsten Aufgaben der GVH die Überwachung der Freiheit und Fairness des Wettbewerbs sowie der aktive Schutz der Verbraucher seien. „Für die GVH steht der Verbraucher immer an erster Stelle, und wir legen großen Wert auf die Unterstützung von Unternehmen, die sich um die Einhaltung der Rechtsvorschriften bemühen, sowie auf die Verbreitung bewährter Verfahren“, sagte der Präsident der Behörde laut einer Mitteilung der GVH. Csaba Balázs Rigó bezeichnete es als eine der wichtigsten Aufgaben der nationalen Wettbewerbsbehörde, durch die Aufdeckung, Zerschlagung und Verhinderung von Kartellen im öffentlichen Beschaffungswesen die saubere Verwendung öffentlicher Gelder zu fördern. Als Beispiel nannte er den jüngsten Kartellfall, der Anfang August abgeschlossen wurde und in dem der Wettbewerbsrat der GVH eine Geldstrafe in Höhe von 1,4 Milliarden Forint wegen Kartellbildung von Unternehmen, die medizinische Geräte herstellen und vertreiben, verhängt hat.
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Csaba Balázs Rigó betonte, dass Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen und ähnlichen Wettbewerbsverfahren als schwerwiegende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gelten, die in bestimmten Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Er wies auch darauf hin, dass in einem Kartell nicht der Wettbewerb, sondern eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen darüber entscheidet, wer die Ausschreibung gewinnt, was in der Regel zu Preissteigerungen führt.
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