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Nébih kontrollierte Betriebe die Gyros-Spieße herstellen

Die Inspektoren der Nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Nébih) führten Kontrollen in Fleischverarbeitungsbetrieben durch, die Rohstoffe für Gyros-Spieße und Gyros-Spieße herstellen. Aufgrund schwerwiegender Mängel, die ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstellten, wurde der Betrieb eines Werks in Budapest mit sofortiger Wirkung eingestellt und die Arbeit in einem Betrieb im Komitat Pest, der Geflügelfleisch zerlegt und Rohstoffe für Gyros-Spieße sowie Gyros-Spieße herstellt, untersagt. An den betroffenen Standorten wurden insgesamt rund 8500 Kilogramm Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen, die behördliche Beschlagnahmung angeordnet, die Verfahren und die Verhängung von Geldstrafen sind im Gange, teilte die Nébih am Donnerstag der Nachrichtenagentur MTI mit.

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Es wurde näher erläutert, dass die Fachleute der Nébih bei der Kontrolle eines Fleischbetriebs in Budapest, der Rohstoffe für Gyros-Spieße herstellt, mehrere schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Lebensmittelhygiene festgestellt haben. An mehreren nach außen führenden Türen des Gebäudes gab es keine Insektenschutzgitter, und nicht alle Türen schlossen lückenlos. In den Räumlichkeiten des Betriebs waren die Böden, Wände und Decken in schlechtem Zustand, verschmutzt und an vielen Stellen beschädigt. An den Wänden und Türen befanden sich an mehreren Stellen angetrocknete, teilweise verschimmelte Fleischreste. Auf dem Boden des Betriebs lagen Zigarettenkippen und Insektenkadaver, die Kistenwaschanlage war mit Nagetierkot verschmutzt. Den vorgelegten Unterlagen zufolge wurde die letzte Schädlingsbekämpfung vor fast einem Jahr durchgeführt. Unter der durchlöcherten Kunststoffplatte eines der Arbeitstische hatte sich Schmutz angesammelt. Auch das Spülbecken war verschmutzt, Wasch- und Reinigungsmittel waren nicht bereitgestellt. In der gesamten Anlage gab es nur an einer Stelle einen Heißwasser-Geräte-Desinfektionsapparat, der jedoch nicht benutzt wurde.

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Das Gerät war nicht mit Wasser gefüllt, der Rost des Messerhalters fehlte und das Wasserbecken war verschmutzt. Somit verfügte die Einrichtung über keinen funktionsfähigen Gerätedesinfektionsapparat. Die Voraussetzungen für hygienisches Händewaschen waren an keiner Stelle des Betriebs gewährleistet. Die Metallteile der an der Wand montierten magnetischen Geräteträger waren korrodiert. Die Rohstoffe und Fertigprodukte wurden in mehreren Fällen ohne Unterlage auf dem Boden gelagert. Der Betrieb verfügte auch nicht über einen Raum für die Lagerung von tierischen Nebenprodukten. Die Gefrieraktivitäten wurden im Betrieb nicht dokumentiert. Im Vorraum des Verarbeitungsraums wurden bei Ankunft der Inspektoren in Kisten ohne Unterlage auf dem Boden vorgekühlte, tatsächlich jedoch gefrorene Hähnchenschenkelfilets aufgetaut. Aufgrund der schwerwiegenden Risiken für die Lebensmittelsicherheit hat die Nébih den Betrieb des Werks mit sofortiger Wirkung eingestellt, 10 Chargen mit insgesamt 2691,5 Kilogramm nicht rückverfolgbaren Lebensmitteln aus dem Verkehr gezogen, deren Inverkehrbringen verboten und die behördliche Beschlagnahmung angeordnet. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit erst nach Beseitigung der Verstöße und einer erneuten behördlichen Kontrolle wieder aufnehmen, heißt es in der Mitteilung.

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Die Fachleute der Behörde führten auch in einem anderen Betrieb im Komitat Pest, der Geflügelfleisch zerlegt, Gyros-Rohmaterial und Gyros-Spieße herstellt, eine zweitägige Kontrolle durch. Die Behörde verbot den Beschäftigten mit sofortiger Wirkung die Ausübung ihrer Tätigkeit, da keiner von ihnen über ein gültiges Gesundheitszeugnis verfügte und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Produktions- und Gefrierunterlagen nicht auf dem neuesten Stand waren. Auch hier durfte die Tätigkeit nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften fortgesetzt werden. Bei der Kontrolle ordneten die Inspektoren die Rücknahme von 47 Chargen mit insgesamt 5805,4 Kilogramm abgelaufener und nicht rückverfolgbarer Lebensmittel aus dem Verkehr, das sofortige Verbot ihres Inverkehrbringens und ihrer Verwendung sowie ihre Beschlagnahmung an. Die Daten der betroffenen Unternehmen sind auf der Liste der Rechtsverstöße der Nébih verfügbar.

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